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   BGH, 15.03.1951 - 4 StR 17/51   

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https://dejure.org/1951,4502
BGH, 15.03.1951 - 4 StR 17/51 (https://dejure.org/1951,4502)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1951 - 4 StR 17/51 (https://dejure.org/1951,4502)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1951 - 4 StR 17/51 (https://dejure.org/1951,4502)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflicht eines Tarichters nach gewonnener Überzeugung über eine Sachlage durch ein Schwurgericht; Unerheblichkeit von Protokollrügen

 
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  • BGH, 16.02.1951 - 2 StR 109/50
    Auszug aus BGH, 15.03.1951 - 4 StR 17/51
    § 49 a StGB in der Fassung der VO vom 29. Mai 1943 ist nicht typisch nationalsozialistisch und gilt deshalb weiter (Urt. v. 16. Februar 1951 - 2 StR 109/50 -).

    Für die Frage ihrer Anwendung ist ausschliesslich der Zeitpunkt des Richterspruchs, nicht aber derjenige der Tatausführung massgebend (Urt. v. 16. Februar 1951 - 2 StR 109/50).

  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus BGH, 15.03.1951 - 4 StR 17/51
    Der Senat hat jedoch in seinem Urteil vom 27. Februar 1951 - 1 StR 14/51-, das zum Abdruck bestimmt ist, bereits entschieden, dass der Angeklagte durch die Unterlassung der Belehrung in seinen prozessualen Rechten nicht betroffen wird.
  • RG, 02.07.1934 - 3 D 1281/33

    Inwieweit kann die Revision darauf gegründet werden, daß ein kraft Gesetzes

    Auszug aus BGH, 15.03.1951 - 4 StR 17/51
    Die Unerheblichkeit der sogenannten Protokollrügen ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. RGSt 68, 272, 274 u. die dort angeführten Entscheidungen).
  • RG, 29.01.1903 - 5153/02

    Kann bei der Aufforderung zur Begehung eines Verbrechens in einem die falsche

    Auszug aus BGH, 15.03.1951 - 4 StR 17/51
    den Förster "umlegen", war für die Beteiligten in beiden Fällen eindeutig und klar." Damit ist auch festgestellt, dass sie als ernstlich gemeint erkennbar gewesen ist (vgl. RGSt 36, 228; 57, 171).
  • RG, 22.12.1922 - I 538/22

    Muß im Urteil die Ernstlichkeit einer Aufforderung nach § 49 a StGB. festgestellt

    Auszug aus BGH, 15.03.1951 - 4 StR 17/51
    den Förster "umlegen", war für die Beteiligten in beiden Fällen eindeutig und klar." Damit ist auch festgestellt, dass sie als ernstlich gemeint erkennbar gewesen ist (vgl. RGSt 36, 228; 57, 171).
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